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Im Fokus: Opportunitäten in der Musikindustrie

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Die Musikindustrie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Vor zwanzig Jahren standen der Verkauf physischer Tonträger und die Ausstrahlung im Radio im Fokus. Heute sind Digitalisierung und künstliche Intelligenz ausschlaggebend bei der Art und Weise, wie Musik geschaffen, verbreitet und konsumiert wird. Für Investoren bietet die Musikindustrie attraktive Anlagemöglichkeiten.

Der Aufstieg des Streamings

Früher wurde die Musikindustrie weitgehend von den großen Plattenfirmen kontrolliert.  Künstler waren auf Verträge mit diesen angewiesen, um ihre Musik aufzunehmen und zu vermarkten, und opferten oft die kreative und finanzielle Kontrolle für Werbung und Vertrieb. Mit der Entwicklung des Internets und von Plattformen wie Napster und  LimeWire änderte sich jedoch alles. Die Leute fingen an, Musik kostenlos herunterzuladen, was die Einnahmen der Künstler und Labels stark beeinträchtigte. Dies veranlasste die Branche, nach neuen Einnahmemodellen zu suchen.

Vor 15 Jahren lösten digitale Plattformen wie iTunes dieses Problem vorübergehend mit kostenpflichtigen Downloads. Streaming-Dienste wie Spotify und Apple Music veränderten dann ab 2015 den Zugang zu Musik nachhaltig. Statt Alben zu kaufen, zahlen die Verbraucher eine monatliche Gebühr für den unbegrenzten Zugang zu Millionen von Titeln. Diese Verlagerung auf abonnementbasierte Streaming-Dienste ließ die Einnahmen der Branche wieder steigen.

KI bestimmt das nächste Kapitel der Musikindustrie

Mit der künstlichen Intelligenz (KI) hat die Musikindustrie wieder einmal ein neues Kapitel aufgeschlagen. Ihr Einfluss ist tiefgreifend und hat erhebliche Auswirkungen darauf, wie Musik gemacht und gehört wird. Streaming-Dienste nutzen KI-Algorithmen, um Hörerinnen und Hörer bei der Zusammenstellung ihrer Wiedergabelisten zu unterstützen, wodurch bereits beliebte Songs noch beliebter werden. Das verstärkt den Trend, ältere Musik zu hören. Im Jahr 2016 waren 53 Prozent aller gehörten Lieder älter als zwei Jahre, 2023 lag der Anteil bei 77 Prozent.1 In kaum einer anderen Branche machen die Produkte von vor zwei Jahrzehnten mehr als 20 Prozent des Umsatzes aus – und ihr Anteil steigt weiter.

KI verändert nicht nur die Hörgewohnheiten, sondern auch, wie Musik entsteht. Dank KI können Künstler leichter Songs erschaffen, was in den vergangenen Jahren zu einer Welle an neuer Musik geführt hat. Die Musikindustrie wuchs 2024 um 18 Prozent auf insgesamt 11,4 Millionen Künstler.2 Derzeit werden täglich etwa 100.000 neue Lieder veröffentlicht.3

Infolgedessen ist es für gute Songs schwierig herauszustechen, da weniger als 1 Prozent der Songs 90 Prozent aller Streams ausmachen.4 Plattenfirmen werden für die Künstler  immer wichtiger, denn ohne wirksame Werbung ist die Chance, wahrgenommen zu werden, extrem gesunken.

Hohes Wachstum bei geringer Zyklizität

Die drei größten Plattenfirmen (Label) Universal Music Group (UMG), Sony Music und Warner Music beherrschen etwa 80 Prozent des Marktes. Jedes Mal, wenn ein Song gespielt wird, geht ein Teil an den Künstler und ein Teil an das Label. Dank des vermehrten Streamings und der sich ändernden Hörgewohnheiten sind die Einnahmen in den vergangenen Jahren jährlich um 7 Prozent gestiegen.5 Die Einnahmen der großen Plattenfirmen reagieren weniger auf Konjunkturzyklen, da ein überwiegender Teil ihrer Einnahmen inzwischen aus abonnementbasierten Streaming-Diensten und nicht mehr aus dem Plattenverkauf stammt. Die geringe Zyklizität ihrer Einnahmen in Verbindung mit dem hohen Wachstum führt zu einer überdurchschnittlichen Bewertung der Plattenfirmen an den Kapitalmärkten.

Von den drei großen Labels möchten wir den Fokus auf UMG legen. Das Unternehmen hält die meisten alten und neuen Künstler unter Vertrag, von Mariah Carey, ABBA und Sabrina Carpenter bis hin zu The Weeknd und Taylor Swift. UMG konzentriert sich auf die Expansion in Schwellenländern, indem es lokale Künstler unter Vertrag nimmt und lokale Plattenlabels erwirbt, da diese Märkte langfristig das größte Wachstum versprechen. Zudem hat das Unternehmen im vergangenen Jahr Streaming 2.0 gestartet. Diese Initiative zielt darauf ab, das Kundenerlebnis sowie die Bedingungen für Künstler zu verbessern: UMG handelt neue Verträge mit Streaming-Diensten aus, um sicherzustellen, dass die Künstler für ihre Beiträge fair entschädigt werden. Außerdem sollen betrügerische, von KI generierte Songs bekämpft werden. Gemeinsam mit Streaming-Diensten entwickelt das Unternehmen auch Superfan-Konzepte. Für eine höhere Gebühr erhalten die Fans eines bestimmten Künstlers oder einer Band eine bessere Klangqualität, exklusive Inhalte, interaktive Sessions mit ihren Künstlern und Vorteile bei Auftritten. Sowohl die neuen Verträge als auch die Superfan-Formate könnten die Erträge in die Höhe treiben. Investoren haben erleichtert zur Kenntnis genommen, dass UMG vor einigen Monaten den ersten Streaming 2.0-Vertrag mit Spotify und Amazon Music abgeschlossen hat. Wir gehen davon aus, dass weitere folgen werden, was die Umsätze und Erträge von UMG treiben könnte*. Für die kommenden Jahre rechnen wir mit einem jährlichen Umsatzwachstum von 7 Prozent und einem Gewinnwachstum von rund 10 \ Prozent.6

Streaming wird von Spotify und Tencent Music dominiert

Spotify ist fast überall der größte Anbieter von Musikstreaming. Weitere wichtige Akteure sind Apple Music, Amazon Music und YouTube Music. In China jedoch, wo Spotify und YouTube nicht erlaubt sind, dominieren Tencent Music und NetEase Cloud Music den Markt. Diese Plattformen erzielen ihre Einnahmen durch Abonnements, die manchmal durch Werbung ergänzt werden, um die Kosten für die Konsumenten zu senken. In China wird ebenfalls viel für Karaoke-Musik und Live-Auftritte ausgegeben.  Wir möchten Tencent Music Entertainment (TME) als eine interessante Investitionslösung im Bereich der Streaming-Medien hervorheben. TME ist ein Spin-off von Tencent, einem chinesischen, global agierenden Technologiekonglomerats.

Die Musik des chinesischen Streamingdienstes ist in die zahlreichen beliebten Social-Media-Apps von Tencent integriert. Diese Integration hat TME zu einem Marktanteil von rund 70 Prozent in China verholfen. Der zweitgrößte Anbieter, NetEase Cloud Music, hält weitere 20 Prozent des Marktes. TME bietet nicht nur Streaming-Abonnements an, sondern betreibt auch sein eigenes Plattenlabel, das insgesamt 80 Prozent der Einnahmen ausmacht. Die restlichen 20 Prozent stammen aus Gebühren für Live-Streams, von denen TME einen Teil erhält. Der Streaming-Dienst verzeichnet ein schnelles Wachstum. Von den 550 Millionen Nutzern haben derzeit 13,4 Prozent ein Abonnement und diese Zahl steigt jährlich um etwa 2 Prozentpunkte. Die teureren Superfan-Abonnements, bekannt als SVIP-Abonnements , sind ebenfalls sehr beliebt und erhöhen den durchschnittlichen Umsatz pro Nutzer erheblich. Es wird erwartet, dass die Einnahmen in den kommenden Jahren um etwa 8 bis 10 Prozent und die Gewinne um jährlich 13 Prozent steigen.7

Global Investment Centre

Piet Schimmel - Senior Thematic Analyst

1JP Morgan, ‘The growing importance of Catalogue’, Apr 2024
2Chartmetric, ‘Year in Music Report 2024’
3Luminate, ‘2024 Year-End Music Report’
4 JP Morgan, ‘The growing importance of Catalogue’, Apr 2024
5 Bloomberg
6 Oddo, ‘UMG: Rückmeldung der CMD’, Sep 2024
7 Morningstar

*Die Wertentwicklung der Vergangenheit, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für eine künftige Wertentwicklung. Die dargestellte
Bruttowertentwicklung berücksichtigt keine individuellen Gebühren wie Transaktionskosten, Verwahr- und Depotgebühren sowie sonstige Kosten, die
sich bei einer Investition in diese Finanzindizes mindernd auf die Kursentwicklung auswirken. Marktüblich liegen diese bei durchschnittlich ca. 1,6 % p. a..
Wertentwicklungen in Fremdwährungen unterliegen Währungskursschwankungen und können für Anleger in EUR abweichen.
 

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Wichtige Hinweise der Bethmann Bank

Bei dieser Ausarbeitung der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch (im folgenden Bethmann Bank) handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Diese Ausarbeitung der Bethmann Bank richtet sich an private und professionelle Kunden im Sinne von § 67 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz in Deutschland. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Beratung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgendeiner Finanzanlage noch eine offizielle Bestätigung einer Transaktion dar. Sie dient vielmehr lediglich Informationszwecken. Die Bethmann Bank ist nicht Verfasser dieser Anlageideen, sondern kauft diese bei ABN AMRO-ODDO BHF (Benelux-Länder) und Morningstar Research ein. Die Einstufung stellt daher keine Beratung durch die Bethmann Bank dar. Diese Ausarbeitung ist keine Finanzanalyse und unterliegt daher weder den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen noch dem Verbot des Handelns vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Bei etwaigen Angaben über Preise, Kurse und Wertentwicklungen von Portfolios oder einzelnen Finanzinstrumenten in dieser Ausarbeitung ist zu berücksichtigen, dass eine in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung kein Indikator für zukünftige Entwicklungen darstellt. Anlagen in internationalen Märkten und Instrumenten können mit höheren Risiken verbunden sein und Schwankungen unterliegen, bedingt durch die Auswirkung von Wechselkursen, Devisenkontrollen, Besteuerung sowie von politischen und sozialen Gegebenheiten. Investoren mit einer vom Finanzinstrument abweichenden Anlagewährung unterliegen einem Währungsrisiko. Maßgeblich für die Abwägung von Chancen und Risiken und eine Entscheidung über ein Investment sind allein der jeweilige Verkaufsprospekt und die Berichte des Emittenten, die Ihnen bei der Bethmann Bank, Mainzer Landstraße 1, 60329 Frankfurt am Main, zur Verfügung gestellt werden können. Auch wenn die hierin gegebenen Informationen aus Quellen stammen, die wir für verlässlich halten, übernimmt die Bethmann Bank keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und/oder Vollständigkeit der Informationen und Schlussfolgerungen dieser Ausarbeitung. Da solche Informationen naturgemäß ständigen Veränderungen unterliegen, können durch die Bethmann Bank jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen vorgenommen werden. Zu einer Mitteilung von künftigen Änderungen dieser Einschätzungen, insbesondere der Änderung einer rechtlichen bzw. steuerlichen Situation, ist die Bethmann Bank nicht verpflichtet. Änderungen können ggf. auch rückwirkend gelten. Alle genannten Preise und Kurse geben diejenigen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausarbeitung wieder und können sich jederzeit ändern. Die vorstehende Ausarbeitung beruht auf den in der Darstellung genannten Quellen, die die Bethmann Bank für verlässlich hält, und den der Bethmann Bank zur Verfügung gestellten Informationen durch den Kunden, soweit die Bethmann Bank hiervon vor Erstellung dieser Ausarbeitung Kenntnis erhalten hat. Etwa in der Bethmann Bank vorhandene vertrauliche Informationen, die dem diese Ausarbeitung erstellenden Bereich aufgrund organisatorischer Vorkehrungen (z. B. sog. Chinese Walls) nicht zur Verfügung standen, sind nicht Gegenstand dieser Darstellung.

Bei der Darstellung der Wertentwicklung von Finanzinstrumenten und Finanzindizes handelt es sich um Bruttowerte. Die dargestellte Bruttowertentwicklung berücksichtigt keine individuellen Gebühren wie insbesondere Transaktionskosten, Verwahr- und Depotgebühren sowie sonstige Kosten, die sich bei einer Investition in diese Finanzanlagen mindernd auf die Kursentwicklung auswirken. Marktüblich liegen diese bei durchschnittlich ca. 1,6 % p. a..

Die folgende Musterrechnung veranschaulicht beispielhaft die Auswirkungen anfallender Transaktionskosten bei unterschiedlichen Szenarien/Kursverläufen nach einem Anlagejahr:

Die prozentuale Entwicklung des Basiswertes von + 20% kann nach Provisionen, Gebühren und weiteren Entgelten ein Ergebnis von +14,8% betragen.

Die prozentuale Entwicklung des Basiswertes von 0% kann nach Provisionen, Gebühren und weiteren Entgelten ein Ergebnis von -4,3% betragen.

Die prozentuale Entwicklung des Basiswertes von -23,5% kann nach Provisionen, Gebühren und weiteren Entgelten ein Ergebnis von 23,5% betragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Kosten in den Abbildungen nicht berücksichtigt sind.

Die Beurteilung eines Unternehmens über den sogenannten Nachhaltigkeitsindikator erfolgt in den fünf Ausprägungen Ausgezeichnet, Gut, Durchschnittlich, Schwach und Sehr schwach. Sie erfolgt anhand der Einstufung von Umweltorientierung (Environment), Sozialverhalten (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Government) eines Unternehmens unter Berücksichtigung negativer Vorfälle (Controversies). Zur Analyse werden Daten des Analyseunternehmens Sustainalytics einbezogen. Die Nachhaltigkeitsstufe berücksichtigt die Einstufung des Unternehmens in Abhängigkeit von der Industriegruppe, der Größe und dem Standort des Unternehmens. Unternehmen der obersten 25 % im Ranking der Vergleichsgruppe erreichen die Beurteilungsstufe Ausgezeichnet. Unternehmen der niedrigsten 10 % im Ranking der Vergleichsgruppe werden mit der Nachhaltigkeitsstufe Sehr schwach beurteilt.

Anleger sollten sich vor dem Erwerb eines in dieser Ausarbeitung genannten Finanzinstruments eine Beratung zur Kapitalanlage sowie zu ihrer steuerlichen und rechtlichen Situation einholen, um die individuelle Eignung des zu erwerbenden Finanzinstruments (insbesondere in Bezug auf die Risikohaltigkeit) zu prüfen. Diese Ausarbeitung darf weder fotokopiert noch in anderer Art und Weise ohne die vorherige Zustimmung der Bethmann Bank vervielfältigt werden. Die Informationen in dieser Ausarbeitung richten sich ausschließlich an Anleger in Deutschland, die nicht US-Personen sind bzw. keinen Wohnsitz in den USA haben.

[DAX ist eingetragenes Warenzeichen der Deutsche Börse, Dow Jones, Nikkei und Stoxx sind eingetragene Warenzeichen von Dow Jones]. Verantwortlich: Bethmann Bank Investment Strategie & Research; Redaktion: Johanna Handte; Herausgeber: ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, Mainzer Landstraße 1, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2177-1631. Die Bethmann Bank unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main, sowie der Aufsicht der Europäischen Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main.

Mögliche Interessenkonflikte

Folgende Interessenkonflikte können bestehen:

Die Bethmann Bank und/oder mit ihr verbundene Unternehmen halten regelmäßig Finanzinstrumente, die selbst oder deren Emittent Gegenstand der Finanzanalyse sind, in ihrem Handelsbestand.

Die Bethmann Bank und/oder mit ihr verbundene Unternehmen treten für den Emittenten, der selbst oder dessen Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, als Makler (Corporate Broker) auf.

Die Bethmann Bank und/oder mit ihr verbundene Unternehmen waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums für eine Emission im Wege eines öffentlichen Angebots von solchen Finanzinstrumenten beteiligt, die selbst oder deren Emittent Gegenstand der Finanzanalyse sind.

Die Bethmann Bank und/oder mit ihr verbundene Unternehmen fungierten im Rahmen der Börseneinführung des Emittenten, der selbst oder dessen Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, als Emissionsbank oder Selling Agent.

Die Bethmann Bank und/oder mit ihr verbundene Unternehmen waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate gegenüber dem Emittenten, der selbst oder dessen Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, an eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften gebunden oder erhielten in diesem Zeitraum aus einer solchen Vereinbarung eine Leistung oder ein Leistungsversprechen.

Die Bethmann Bank und/oder mit ihr verbundene Unternehmen erwarten in den nächsten drei Monaten von dem Emittenten, der selbst oder dessen Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, Vergütungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften oder streben solche an.

Die Bethmann Bank kann davon profitieren, dass die in dieser Ausarbeitung genannten Titel von ihr im Rahmen von Finanzportfolioverwaltungsmandaten erworben worden sind.

Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des §15 Aktiengesetzes.

Interne organisatorische und regulative Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten

Mitarbeiter/-innen der Bethmann Bank, die mit der Darbietung von dieser Ausarbeitung befasst sind, unterliegen den konzern- bzw. hausinternen Compliance-Regelungen, die sie als Mitarbeiter/-innen eines Vertraulichkeitsbereiches einstufen. Die Compliance-Regelungen der Bethmann Bank entsprechen den regulatorischen Anforderungen.

Wichtige Hinweise der ABN AMRO

ABN AMRO und ihre Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme oder sonstige Angestellte, einschließlich der Personen, die an der Vorbereitung oder Veröffentlichung dieser Informationen beteiligt sind, können gelegentlich eigene Positionen im Zusammenhang mit den in dieser Publikation genannten Investment Produkten eingehen.

ABN AMRO kann jederzeit Investment-Banking-, Commercial-Banking-, Kredit-, Beratungs- und andere Serviceleistungen gegenüber jedem Emittenten des in dieser Publikation zugrunde liegenden Wertpapiers anbieten und erbringen. Durch das Anbieten und Erbringen solcher Dienstleistungen könnten Informationen in den Besitz von ABN AMRO gelangen, die in dieser Publikation nicht genannt werden oder ABN AMRO direkt vor oder unmittelbar nach der Veröffentlichung gegebenenfalls als Handlungsgrundlage dienen.

ABN AMRO könnte in den vergangenen Jahren mit den in dieser Information aufgeführten Emittenten in einer Geschäftsbeziehung bezüglich des Angebots von Investmentprodukten gestanden oder als Lead- oder Co-Lead-Manager bei Kapitalmarkttransaktionen für die genannten Emittenten fungiert haben.

Die in dieser Information angegebenen Wechselkurse basieren auf dem Zeitpunkt der Erstellung dieser Publikation und bieten keine Garantie, dass jedes Transaktionsgeschäft zu diesem Wechselkurs ausgeführt werden kann. Die Bewertung beruht auf Investment Research.

ABN AMRO hat intern umfassende organisatorische und regulative Vorkehrungen zur Prävention oder dem Umgang mit Interessenkonflikten in Bezug auf Empfehlungen getroffen. Die ABN AMRO Bank N.V. unterliegt der Aufsicht der AFM (Autoriteit Financiële Markten) und der DNB (De Nederlandsche Bank) sowie der Aufsicht der Europäischen Zentralbank.

Wichtige Hinweise von ABN AMRO - ODDO BHF B.V.

Die Informationen in dieser Ausarbeitung sind nicht als individuelle Anlageberatung oder als Empfehlung zu verstehen, in bestimmte Anlageprodukte zu investieren. Die Einschätzungen zu Instrumenten basieren auf Investmentresearch von ABN AMRO – ODDO BHF B.V. Alle beteiligten Analysten haben kein persönliches Interesse an den in dieser Publikation aufgeführten Unternehmen. Sämtliche geäußerten Empfehlungen als auch Ansichten zu den in dieser Ausarbeitung aufgeführten Unternehmen haben keine, hatten keine und werden auch in Zukunft niemals eine direkte oder indirekte Verbindung zur Vergütung der beteiligten Analysten haben. Weitergehende Informationen hierzu können der Website von ABN AMRO – ODDO BHF B.V. unter https://aa-ob.com entnommen werden. Dort finden sich auch entsprechende Hinweise für den Umgang mit bzw. zur Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten.

Alle Informationen in dieser Ausarbeitung und zu einzelnen Finanzinstrumenten werden ohne weitere Nachbearbeitung zur Verfügung gestellt und erfolgen ohne Garantien oder Zusicherungen jeglicher Art, insbesondere hinsichtlich Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen. ABN AMRO – ODDO BHF B.V. übernimmt keine Verantwortung für die Nutzung der von ABN AMRO oder ihren Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellten Finanzanalysen von ABN AMRO – ODDO BHF B.V. Ebenso übernimmt ABN AMRO – ODDO BHF B.V. keinerlei Garantie für den Eintritt der in diesem Dokument aufgeführten Prognosen. ABN AMRO – ODDO BHF B.V. ist in keinem Fall haftbar für direkte, indirekte oder Folgeverluste, entgangene Gewinne, sonstige monetäre Schäden, Kosten oder Ausgaben, die in den Kontext zu den in diesem Dokument enthaltenen Informationen gebracht werden.

ABN AMRO – ODDO BHF B.V. unterliegt der Aufsicht der AFM (Autoriteit Financiële Markten), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, The Netherlands, und der niederländischen Zentralbank DNB (De Nederlandsche Bank), Spaklerweg 4, NH 1096 BA Amsterdam, The Netherlands, sowie der Aufsicht der Europäischen Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main.

Wichtige Hinweise von Morningstar Research Inc.

Weiterführende Informationen zu den Unternehmensrichtlinien zur Vermeidung von Interessenskonflikten finden Sie unter http://global.morningstar.com/equitydisclosures. Beachten Sie bitte zudem, dass Analysten zur Einhaltung der Grundsätze für Ethik und professionelles Verhalten (Code of Ethics and Standards of Professional Conduct) gemäß den Vorgaben des CFA Institute verpflichtet sind. Die Morningstar Investment Management Group umfasst die weltweit registrierten Einheiten von Morningstar Inc. einschließlich des Vereinigten Königreichs, wo Morningstar Investment Management Europe Limited von der britischen Financial Conduct Authority für die Erbringung von Dienstleistungen für professionelle Kunden zugelassen ist und reguliert wird. Eingetragener Sitz: 1 Oliver‘s Yard, 55-71 City Road, London, EC1Y 1HQ, UK. Informationen zur Bewertungsmethode durch Morningstar Research Inc. können hier (bethmannbank.de/publikationen) abgerufen werden.

Zeitliche Bedingungen vorgesehener Aktualisierungen

Die Einschätzungen in dieser Ausarbeitung geben die Meinung zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Information wieder. Zu einer Mitteilung über künftige Änderungen unserer Einschätzungen oder der Änderung einer rechtlichen bzw. steuerlichen Situation sind wir nicht verpflichtet. Änderungen können ggf. auch rückwirkend gelten. Eine Überprüfung der Einschätzung als auch des Kursziels für das jeweilige Finanzinstrument erfolgt in der Regel auf vierteljährlicher Basis im Zuge der Ergebnisveröffentlichung des Emittenten. Diese Überprüfung muss dabei nicht zwingend Anpassungen zur generellen Einschätzung oder zum Kurs ziel nach sich ziehen, sondern kann im Ergebnis auch zu einer Bestätigung führen. Mögliche Ad-hoc-Überprüfungen und Anpassungen bleiben hiervon unberührt und sind je nach Markt- und Unternehmensentwicklung jederzeit möglich.

 

Stand: Mai 2025