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Barrierefreiheit bei der Bethmann Bank

Im Folgenden finden Sie die Informationen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Informationen umfassen eine Beschreibung der geltenden Anforderungen sowie der Gestaltung und Durchführung der Dienstleistung gemäß des BFSG.