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ABN AMRO

Bethmann Megatrends

SFDR: Artikel 6

Der „Bethmann Megatrends“ ist ein globaler Aktienfonds und  ist ständig mit nahezu 100 Prozent in Aktien investiert. Dabei wird die Aktienquote nicht aktiv gesteuert. Wesentlicher Eckpunkt der Strategie ist eine klare Fokussierung auf bestimmte Megatrends, was zu Konzentrationen in Branchen und Regionen führen kann. 

Ein Megatrend beschreibt einen Wandlungsprozesses, von dem angenommen wird, dass er längerfristig anhält sowie tiefgreifende, strukturelle Veränderungen mit sich bringt und sich daraus neue Wachstumspotenziale ergeben. Wir investieren in Aktien, die von den von uns identifizierten Megatrends profitieren bzw. den hervorgerufenen Wandel durch ihre Produkte und Dienstleistungen aktiv unterstützen. Die Wertschwankungen werden dadurch voraussichtlich höher sein als bei anderen marktbreiten Fondsinvestments.

 

Digitalisierung der Wirtschaft

Steigerung des Gesundheitsniveaus

Erneuerbare Energien

Sauberes Wasser

Ressourceneffiziente Nahrungsmittelherstellung

Hochwertige Bildung

Anteilscheinklasse A

Die Anteilklasse richtet sich an Privatanleger und ist frei erwerbbar.

ISIN: DE000A2QK5Z7
WKN: A2QK5Z
Auflagedatum des Fonds: 03.05.2021
Auflagedatum der Tranche: 03.05.2021
Fondswährung: EUR
Mindestanlagesumme: keine
Ausgabeaufschlag: keiner
TER: 1,51%
Dachfondsfähigkeit: ja
Ertragsverwendung: ausschüttend
Letzte Ausschüttung: Auflagelage der Tranche 03.05.2021 – bisher ist noch keine Ausschüttung erfolgt.
Letzte Ausschüttungsrendite: Auflagelage der Tranche 03.05.2021 – bisher ist noch keine Ausschüttung erfolgt.
Kapitalverwaltungsgesellschaft: Universal Investment GmbH
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH
Anteilscheinklasse R

Diese Anteilklasse richtet sich an externe Vertriebsgesellschaften.

ISIN: DE000A2QSHC3
WKN: A2QSHC
Auflagedatum des Fonds: 03.05.2021
Auflagedatum der Tranche: 15.10.2021
Fondswährung: EUR
Mindestanlagesumme: keine
Ausgabeaufschlag: bis zu 5,00%
TER:
1,81%
Dachfondsfähigkeit: ja
Ertragsverwendung: ausschüttend
Letzte Ausschüttung: Auflagelage der Tranche 15.10.2021 – bisher ist noch keine Ausschüttung erfolgt.
Letzte Ausschüttungsrendite: Auflagelage der Tranche 15.10.2021 – bisher ist noch keine Ausschüttung erfolgt.
Kapitalverwaltungsgesellschaft: Universal Investment GmbH
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH

Anteilscheinklasse A

Die Anteilklasse richtet sich an Privatanleger und ist frei erwerbbar.

ISIN: DE000A2QK5Z7
WKN: A2QK5Z
Auflagedatum des Fonds: 03.05.2021
Auflagedatum der Tranche: 03.05.2021
Fondswährung: EUR
Mindestanlagesumme: keine
Ausgabeaufschlag: keiner
TER: 1,51%
Dachfondsfähigkeit: ja
Ertragsverwendung: ausschüttend
Letzte Ausschüttung: Auflagelage der Tranche 03.05.2021 – bisher ist noch keine Ausschüttung erfolgt.
Letzte Ausschüttungsrendite: Auflagelage der Tranche 03.05.2021 – bisher ist noch keine Ausschüttung erfolgt.
Kapitalverwaltungsgesellschaft: Universal Investment GmbH
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH

Anteilscheinklasse R

Diese Anteilklasse richtet sich an externe Vertriebsgesellschaften.

ISIN: DE000A2QSHC3
WKN: A2QSHC
Auflagedatum des Fonds: 03.05.2021
Auflagedatum der Tranche: 15.10.2021
Fondswährung: EUR
Mindestanlagesumme: keine
Ausgabeaufschlag: bis zu 5,00%
TER:
1,81%
Dachfondsfähigkeit: ja
Ertragsverwendung: ausschüttend
Letzte Ausschüttung: Auflagelage der Tranche 15.10.2021 – bisher ist noch keine Ausschüttung erfolgt.
Letzte Ausschüttungsrendite: Auflagelage der Tranche 15.10.2021 – bisher ist noch keine Ausschüttung erfolgt.
Kapitalverwaltungsgesellschaft: Universal Investment GmbH
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH

Rechtliche Hinweise

 
Es handelt sich vorliegend um Informationen zu Marketing- / Werbezwecken. Diese Ausarbeitung der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch (nachfolgend Bethmann Bank genannt) richtet sich an Kunden im Sinne von § 67 Abs.1 Wertpapierhandelsgesetz. Sie stellt für sich gesehen weder ein Angebot noch eine Beratung, Empfehlung oder Aufforderung zum Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments dar. Sie dient vielmehr lediglich Informationszwecken und kann eine anleger- und anlagegerechte Beratung nicht ersetzen. Diese Ausarbeitung ist keine Finanzanalyse. Sie wurde nicht im Einklang mit Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt auch keinem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Sofern vorhanden soll der Erwerb eines in dieser Ausarbeitung genannten Finanzinstruments ausschließlich auf der Basis der im Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen, ggf. ergänzt um den zuletzt veröffentlichten Jahresbericht und Halbjahresbericht, sofern ein solcher jüngeren Datums vorliegt, erfolgen. Der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen bzw. das PRIIP Basisinformationsblatt werden dem Kunden bei der Bethmann Bank, Mainzer Landstraße 1, 60329 Frankfurt am Main, in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und sind auch über die Webseite der Emittentin / Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Die Bethmann Bank übernimmt keine Haftung für die Fehler im Hinblick auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Ausarbeitung, einschließlich aller Berechnungen, soweit diese Fehler nicht von Bethmann Bank vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die beschriebenen Produkte und Dienstleistungen sollen nicht in den Rechtsordnungen angeboten, verkauft oder vertrieben werden, in denen dies unzulässig ist, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn Sie beschriebene Produkte und Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, sind Sie verpflichtet, die ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch darüber zu informieren, wenn Sie eine US-Person sind oder es Ihnen in Ihrem Heimatland nicht gestattet ist, solche Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen.  Diese Ausarbeitung darf weder fotokopiert noch in anderer Art und Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Bethmann Bank vervielfältigt werden. 
 
Die Abkürzung SFDR steht für Sustainable Finance Disclosure Regulation. Dies ist die englische Bezeichnung der EU-Offenlegungsverordnung, welche seit dem 10.03.2021 in Kraft ist. Gemäß EU-Offenlegungsverordnung müssen Finanzmarktteilnehmer je nach Nachhaltigkeitsambition bestimmte Transparenzvorschriften bei ihren Investmentfonds einhalten.