Verification of Payee (VOP)
Aufgrund regulatorischer Vorgaben der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen, ist es ab dem 9. Oktober 2025 für alle Banken in EU-Ländern erforderlich eine Empfängerüberprüfung über einen IBAN-Namensabgleich umzusetzen. Diese Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP genannt) dient zur Verbesserung der Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr.
Der IBAN-Namensabgleich einfach erklärt
Der IBAN-Namensabgleich ist künftig eine Sicherheitsfunktion bei allen SEPA-Überweisungen, die sicherstellt, dass der Empfänger einer Überweisung mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese Funktion wurde eingeführt, um Fehler bei Überweisungen zu vermeiden und Betrugsversuche zu reduzieren.
Wie funktioniert der IBAN-Namensabgleich bei SEPA-Überweisungen?
- Anfrage der Zahlung auslösenden Bank:
Bevor eine SEPA-Überweisung autorisiert wird, sendet die Bank des Auftraggebers eine Anfrage an die Empfängerbank. - Abgleich durch die Empfängerbank:
Die Empfängerbank prüft, ob der auf der Überweisung angegebene Empfängername mit dem offiziell registrierten Kontoinhaber übereinstimmt. - Rückmeldung an den Auftraggeber:
Das Ergebnis des Abgleichs wird an die Bank des Auftraggebers zurückgemeldet, die diese Information an den Kunden weitergibt. - Freigabe durch den Auftraggeber
Die Freigabe zur Durchführung der Überweisung obliegt schlussendlich dem Auftraggeber.
Warum ist der IBAN-Namensabgleich wichtig?
- Schutz vor Fehlern: Er hilft, Tippfehler oder falsche Angaben zu erkennen, bevor das Geld an die falsche Person überwiesen wird.
- Betrugsprävention: Betrügerische Überweisungen an falsche Konten werden erschwert.
- Sicherheit für Kunden: Kunden können sicher sein, dass ihr Geld beim richtigen Empfänger ankommt.
Beispiele
- Richtige Angaben:
Sie geben als Empfänger "Max Mustermann" und die IBAN "DE12 3456 7890 1234 5678 90" ein.
Die Bank bestätigt, dass der Name und die IBAN übereinstimmen. Die Überweisung wird ausgeführt. - Falsche Angaben:
Sie geben als Empfänger "Anna Müller" und die IBAN "DE12 3456 7890 1234 5678 90" ein.
Die Bank erkennt, dass die IBAN zu "Max Mustermann" gehört, und gibt eine Warnung aus.
Wichtige Hinweise für Kunden der Bethmann Bank
- Warnung, aber keine Blockierung: Der IBAN-Namensabgleich gibt lediglich eine Warnung aus, blockiert die Überweisung jedoch nicht. Die endgültige Entscheidung liegt beim Zahlungspflichtigen.
- Prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig: Besonders bei größeren Beträgen oder neuen Empfängern sollten Sie die IBAN und den Namen genau überprüfen.
- Nicht alle Banken weltweit nutzen den Abgleich: Der IBAN-Namensabgleich ist eine zusätzliche Funktion, die nicht überall verfügbar ist, insbesondere bei internationalen Überweisungen.