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Wochenkommentar: Alte Konflikte brechen auf

Wochenkommentar: US-Märkte steigen auf Vor-Corona-Niveau

Die negative Reaktion der Aktienmärkte ist kein Wunder, denn die Aktien hatten eine Verbesserung der wirtschaftlichen Aktivität und des Welthandels bereits weitgehend vorweggenommen. In Europa geriet der Finanzsektor unter Druck, weil Zweifel daran aufkamen, ob das Bundesverfassungsgericht den von der Europäische Zentralbank ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung des Finanzsystems zustimmt.

Trotz der Möglichkeit eines gestörten Verhältnisses zwischen den USA und China entwickelten sich amerikanische Aktien erneut besser als alle anderen Industrieländer, weil die Marktteilnehmer hofften, die Lockdowns würden schon bald in allen US-Bundesstaaten wieder aufgehoben oder gelockert werden. Technologieaktien waren erneut die stärkste Triebfeder der anhaltenden Kursgewinne. Der Sektor hat sich in der Coronakrise bereits als widerstandsfähig erwiesen, und die Geschäftszahlen der Unternehmen haben diesen Trend unterstützt.

In Europa tritt die Berichtssaison in die heiße Phase ein, weil jetzt immer mehr wichtige Unternehmen Zahlen für das erste Quartal veröffentlichen.

Anleihen: Wie weit sind Anleihekäufe der Fed noch entfernt?

Der jüngste Trend auf den führenden Staatsanleihemärkten USA und Deutschland geht zu etwas höheren Renditen. In Europa gibt es dafür zwei Erklärungen: das Dringen der südeuropäischen Länder auf Corona-Bonds (Anleihen, die alle europäischen Länder gemeinsam begeben) und ein Gerichtsentscheid in Deutschland. Ein deutsches Gericht prüft die Rechtmäßigkeit und die Verhältnismäßigkeit des Anleihekaufprogramms der EZB. Letztere dürfte die Entscheidung des deutschen Gerichts ignorieren, denn im Dezember 2018 entschied bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Anleihekäufe der EZB rechtmäßig sind. Die Zuständigkeit des EuGH erstreckt sich nicht nur auf die EZB, sondern auch auf die Umsetzung der Geldpolitik durch die Zentralbanken des Eurosystems. Es ist außerdem eine heikle Angelegenheit, wenn die EZB ihren Ansatz mit dem deutschen Bundestag und nicht mit der Bundesbank besprechen müsste. Der Gerichtsentscheid gilt als Angriff auf die Selbstständigkeit der EZB. Das Pandemische Notfallkaufprogramm (PEPP) der EZB ist auch rund sechsmal so groß wie die quantitative Lockerung, auf die sich die Entscheidung des deutschen Gerichts bezieht.

Das US-Finanzministerium hat bereits Staatsanleihen im Wert von rund USD 100 Mrd. begeben, um das vom US-Kongress verabschiedete Konjunkturprogramm zu finanzieren. Es ist davon auszugehen, dass die US-Notenbank Fed bei der Unterstützung des Markts für US-Staatsanleihen (Treasuries) ihr Tempo aufrechterhält. Darüber hinaus kündigte die Fed an, man würde zuerst ETFs (Exchange-Traded Funds) für Unternehmensanleihen kaufen, bevor man tatsächlich Anleihen einzelner Unternehmen kaufen würde. Wir werten dies als Bestätigung, dass die Anleihekäufe im Rahmen des Programms so komplex geworden sind, dass eine Umsetzung auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist. ETFs kann die Fed leichter kaufen als einzelne Anleihen, denn die Regeln, die vorschreiben, dass Unternehmen erst nachweisen müssen, dass ihre Anleihen die Voraussetzungen des Kaufprogramms erfüllen, gelten nicht für ETFs.

Auf globaler Ebene verlängern Zentralbanken ihre Bilanzen durch Kaufprogramme (quantitative Lockerung), wobei die Fed, die EZB und die Bank of Japan die größten Positionen aufbauen. Die Zentralbanken in Schwellenländern experimentieren auf ihren Binnenmärkten ebenfalls bereits mit solchen Kaufprogrammen. Da den Schwellenländern keine Inflation bevorsteht, könnten die Anleiherenditen in lokalen Währungen sinken, aber die Währungen könnten der riskante Teil dieser Geschäfte sein. Wenn das Rezessionsrisiko in den Industrieländern steigt, hat dies auch Auswirkungen auf die Schwellenmärkte. Diese Risiken könnten bei Schwellenmarktanleihen eine zusätzliche Herausforderung sein.…

Der vollständige Marktbericht steht unseren Kunden wöchentlich zur Verfügung.


Foto: LaMiaFotografia / Shutterstock.com

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